Unmittelbar gegenüber des Skiliftkarussell, in direkter Nähe zu Ferienwohnanlage Smart Resorts / Haus Azur und in nächster Nähe zum führenden Ski- und Bikeverleih Schneider, verkaufen wird diese gastronomisch nutzbare Schirmbar im Alleinauftrag.
Dieses temporäre Schirmbarkonzept ist sowohl im Sommer wie auch im verschneiten Winter eine Attraktion in Winterberg. Als schattenspendendes Schirmarrangement in der prallen Sonne oder als Après-Ski Schirmbar in der Skimetropole Winterberg ermöglicht die Schirmbar immer einen Aufenthalt. Mit einem Cocktail, einem frisch gezapften Bier oder Glühwein kann sich der Gast hier unterstellen, sich erfrischen und wieder zu Kräften kommen. Die seitlichen Membrankonstruktionen um den zentralen Rundschirm herum bieten hier einen sicheren Windschutz.
Was gibt es Großartigeres als Gäste, die gemütlich an Ihrer neuen Bar das Leben genießen – ganz gleich, bei welchem Wetter? Die Schirmbars, die sich im Laufe der Jahrzehnte zu echten Vergnügungszonen weiterentwickelt haben. Vollständig ausgestattet mit Tresen, Barhockern, Bierzapfanlage, Kühlschränken, Spülmaschine, Spülbecken und Lagerflächen. Die Schirmbar amortisiert sich schnell. Denn sie ist nicht nur eine Investition in die Begeisterung der Gäste, sondern auch ein Garant für mehr Umsatz – weil hier einfach alles zum Bleiben einlädt.
Die Schirmbar Winterberg ist Teileigentum und liegt in nächster Nähe zur Smart Resorts Ferienwohnanlage Haus Azur. Das Teileigentum beinhaltet getrennte Damen- und Herrentoiletten sowie einen Lagerraum an der Adresse Schneilstraße 1 59955 Winterberg. Der Kaufpreis versteht sich inkl. der vollständigen Möblierung.
Der Maklervertrag mit uns kommt durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Basis des Objekt-Exposés und seiner Bedingungen zustande. Die Käufercourtage in Höhe von 3 %, zuzüglich 19 % MwSt., ist bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Die Firma WINTERBERG IMMOBILIEN, Inh. Herr Frank Kuechler, erhält einen unmittelbaren Zahlungsanspruch gegenüber dem Käufer (Vertrag zugunsten Dritter, § 328 BGB). Alle Angaben zum Objekt basieren ausschließlich auf Informationen, die uns von unserem Auftraggeber zur Verfügung gestellt wurden. Wir übernehmen keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dieser Angaben.
GELDWÄSCHE
Als Immobilienmaklerunternehmen ist die Firma WINTERBERG IMMOBILIEN, vertreten durch den GF Herrn Frank Kuechler, nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen, bzw. sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages besteht. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) - beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Als unser Vertragspartner haben Sie auch eine Mitwirkungspflicht nach § 11 Abs. 6 GwG.
In allerbester und stark touristisch geprägter Lage der Ferienwelt Winterberg.